Die Kurzzeitpflege steht laut Sozialgesetzbuch jedem Pflegebdürftigen mit einem Jahreshöchstbetrag zu. Auch das Budget für Verhinderungspflege kann teilweise mit für einen Kurzzeitaufenthalt eingesetzt werden. Je nach Pflegegrad können damit zwischen vier und sechs Wochen Aufenthalt finanziert werden.

Für eine Beratung hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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